Beitragsordnung
§ 1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat / entsprechend 240 Euro pro Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
- In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.
§ 2 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§ 3 Zahlungsweise
Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
§ 4 Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§ 5 Erstattungen
Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.