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The financial stuff...

Beitragsordnung

§ 1 Höhe der Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat / entsprechend 240 Euro pro Jahr.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
  3. In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.

§ 2 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.

§ 3 Zahlungsweise

Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.

§ 4 Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

§ 5 Erstattungen

Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.